Für die Banque Populaire Alsace Lorraine Champagne ist die Qualität Ihrer Beratung und unserer Dienstleistungen ein zentrales Anliegen.

  • Die Banque Populaire Alsace Lorraine Champagne beachtet die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Code Monétaire et Financier (frz. Währungs- und Finanzgesetz), Art. L561-5, R-561-5 ff.
  • Die Banque Populaire Alsace Lorraine Champagne muss Sie genau kennen, um Sie optimal beraten und bedienen zu können. Teilen Sie Ihrem Bankberater alle Sie betreffenden Änderungen mit (Anschrift, persönliche Situation usw.).
  • Die Banque Populaire Alsace Lorraine Champagne vergewissert sich während der gesamten Dauer unserer Geschäftsbeziehung, dass die von Ihnen getätigten Transaktionen im Einklang mit unseren Kenntnissen über Sie stehen.

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Für Banken geltende vorschriften in bezug auf die Kenntnis der Kunden.

Allen Bankinstituten wird durch die geltenden Rechtsvorschriften und unter Aufsicht der Bankenaufsichtsbehörden vorgeschrieben, ihre Kunden genau zu kennen. Die Banken sind allgemein verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass sie ihre Kundschaft korrekt über die von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen informiert haben.

Identifizierung des Kunden

Wie alle Bankinstitute muss die Banque Populaire Alsace Lorraine Champagne ihre Kunden identifizieren, die sie betreffenden Informationen erheben und die Zuverlässigkeit dieser Daten mit Hilfe von Nachweisen prüfen.
Konkret bedeutet das, dass bei der Eröffnung eines Privatkontos ein gültiger Ausweis im Original und ein weniger als drei Monate alter Wohnsitz- und Einkommensnachweis verlangt werden, die vor der Errichtung der Geschäftsbeziehung vorzulegen sind.
Selbstverständlich müssen diese Informationen während der gesamten Bankbeziehung aktualisiert werden.

Nachstehend die am häufigsten verlangten Dokumente:

Gültiger Lichtbildausweis
  • Personalausweis, Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Langfristige Aufenthaltsberechtigung
  • Führerschein
Wohnsitznachweis
  • Strom-, Gas-, Wasser-, Telefonrechnung
  • Letzte Wohn- oder Grundsteuer
Beschäftigungs-nachweis
  • Letzter Steuerbescheid
  • Letzte Gehaltszettel
  • Steuerbescheinigung der Rentenversicherung
Nachweise
juristischer Personen
(z.B.: Unternehmen)
  • Weniger als drei Monate alter Handelsregisterauszug
  • Endgültige(r) und/oder amtlich beglaubigte(r) Satzung/Gesellschaftsvertrag
  • Identitätsnachweis des gesetzlichen Vertreters
  • Letztes Buchhaltungsdokument

Kenntnis der situation des Kunden

Während der gesamten Dauer der Bankbeziehung müssen die Bankinstitute darauf achten, ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot an die Erwartungen und Ziele der Kunden anzupassen.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden die Kunden aufgefordert, die folgenden Daten und Dokumente zu aktualisieren: ihre Kontaktdaten, ihre persönliche Situation, ihre berufliche Tätigkeit, ihr Finanzvermögen sowie ihre Einkommen und Aufwendungen.

Die Stimmigkeit der Transaktionen

Die Bankinstitute müssen prüfen, ob die getätigten Transaktionen mit dem Profil ihres Kunden übereinstimmen, um sicherzustellen, dass es sich nicht um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung handelt.

Konkret bedeutet das, dass die Kunden aufgefordert werden können, Erklärungen zu einer Transaktion unabhängig von ihrem Betrag zu geben (wirtschaftliche Begründung, Herkunft und Bestimmung der Gelder, Identität des Auftraggebers oder des Empfängers der Transaktion) und Belege zur Bestätigung dieser Erklärungen vorzulegen (Kontoauszug anderer Banken, Kaufvertrag, Immobilienbilanz, Schenkungsurkunde, Verkauf von Geschäftsanteilen, Protokoll der Hauptversammlung eines Unternehmens, in dem die Zahlung von Dividenden bestätigt wird usw.).

Diese Informationen geben Aufschluss über die Funktionsweise der Konten der Kunden und über die Bedingungen, unter denen die Transaktion durchgeführt wird. Diese Informationen sind selbstverständlich durch das Bankgeheimnis geschützt.